Allgemeine Bedingungen und Konditionen
Nach französischem Recht ist nur der französische Text unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtsgültig. Was unmittelbar danach folgt, ist eine Übersetzung.
Corona-Update: In Notfällen gelten die nachstehenden Bedingungen nicht. Stattdessen folgen wir den Protokollen der französischen Regierung.
Artikel 1 – Anwendung
Die allgemeinen Bedingungen gelten für jeden Aufenthalt in/auf dem Gelände, den Gästezimmern, der Gite und dem Campingplatz von Qui Vivra Verra, es sei denn, es wurde schriftlich etwas anderes vereinbart und vom Besitzer Coen Gosselink unterzeichnet.
Artikel 2 – Dauer des Aufenthalts
Der Aufenthalt in/auf Qui Vivra Verra kann nur zu touristischen Zwecken erfolgen, mit einer begrenzten Dauer des Aufenthalts. Der Kunde kann sich in keinem Fall auf das Recht berufen, seinen Aufenthalt zu verlängern.
Artikel 3 – Reservierung
Die Reservierung ist erst dann endgültig, wenn der Gast die Anzahlung einschließlich der Reservierungs- und Verwaltungsgebühr (2011-2012 = € 20,00) geleistet hat; die Anzahlung beträgt 33% der Übernachtung, mit einem Minimum von einer Nacht pro reserviertem Zimmer. Sie erhalten eine Quittung und eine Reservierungsbestätigung per E-Mail oder telefonisch von dem/den Eigentümer(n).
Art 4 – Restbetrag
Der Restbetrag Ihres Aufenthaltes sowie die während des gesamten Aufenthaltes verbrauchten Mahlzeiten (Frühstück, Mittagessen, Abendessen), Getränke und eventuell der Fahrradverleih werden am Morgen der Abreise beglichen. Wenn Sie alle reservierten Tage bei uns als Gast verbracht haben, werden die bereits bezahlten Reservierungs- und Verwaltungsgebühren von dem ausstehenden Betrag abgezogen.
Art. 5 – Stornierung durch den Kunden
Jede Stornierung muss schriftlich oder telefonisch mitgeteilt werden. Die Bestätigung der Stornierung durch den/die Eigentümer erfolgt per E-Mail oder telefonisch. Es werden die folgenden Gebühren erhoben:
(a) bei Stornierung bis 28 Tage vor Beginn des Aufenthalts: die Anzahlung von 33% wird zurückerstattet, die bereits bezahlte Buchungs- und Verwaltungsgebühr wird nicht zurückerstattet.
b) bei einer Stornierung 27 Tage oder weniger vor Beginn des Aufenthalts: der volle Betrag wird in Rechnung gestellt.
c) Wenn der Gast nach seiner Ankunft beschließt, den im Voraus gebuchten Aufenthalt zu verkürzen, wird dennoch der gesamte gebuchte Aufenthalt in Rechnung gestellt.
Allgemein: Wenn Sie eine Reiseversicherung bei einem Dritten abgeschlossen haben, können Sie diese Kosten (sofern der Grund dafür zutrifft) von Ihrer Reiseversicherung zurückfordern. Der Vermieter kann auf Anfrage eine detaillierte Rechnung ausstellen.
Art. 6 – Stornierung durch den Vermieter
Sollten die Eigentümer gezwungen sein, den Aufenthalt zu stornieren, wird der Gast unverzüglich schriftlich oder per E-Mail darüber informiert. Der Gast erhält die bereits eingezahlten Beträge unverzüglich zurück.
Artikel 7 – Ankunft
Im Falle einer verspäteten Ankunft (nach 20 Uhr) muss der Gast den Eigentümer telefonisch informieren (0033 (0) 233 565 405). Handelt es sich um einen Kurzaufenthalt (1 Nacht) und der Gast ist nicht vor 20 Uhr angekommen, gilt der Vertrag als nicht abgeschlossen. Der Eigentümer kann dann über das/die Zimmer verfügen. Die gesamte Kaution wird in diesem Fall nicht zurückerstattet.
Artikel 8 – Kurtaxe
Die Kurtaxe (taxe de séjour) ist eine örtliche Steuer, die vom Gast an den Eigentümer vor Ort zu entrichten ist; der Eigentümer entrichtet die Kurtaxe (falls ortsüblich) an den Steuereinnehmer.
Art 9 – Benutzung der Gästezimmer, im und um das Haus
Vom Gast wird erwartet, dass er sich ruhig verhält und die Einrichtungen, Gebäude und Möbel nur für den vorgesehenen Zweck benutzt. Der Gast verpflichtet sich, die Räume in gutem Zustand zu hinterlassen. Die veröffentlichten Hinweise zur Benutzung der sanitären Anlagen sind vom Gast zu beachten.
Schäden, die der Gast am Eigentum des Eigentümers verursacht, sind diesem unverzüglich zu melden. Beschwerden, Reklamationen und Bemerkungen, die den Aufenthalt in Qui Vivra Verra betreffen, sollten während des Aufenthalts mit dem/den Eigentümer(n) besprochen werden. Spätere Reklamationen (bei oder nach der Rückkehr nach Hause) ohne Rücksprache mit den Eigentümern während Ihres Aufenthaltes im Qui Vivra Verra können nicht akzeptiert werden.
Auf der öffentlichen Terrasse ist es nicht erlaubt, eigene Speisen und Getränke mitzubringen. Die Eigentümer werden sich bemühen, Ihren Aufenthalt so angenehm und angenehm wie möglich für Sie und alle anderen Gäste zu gestalten, gemäß den hier genannten Bedingungen.
Artikel 10 – Kapazität
Der Vertrag wird immer für eine genaue Anzahl von Gästen abgeschlossen. Wenn die Anzahl der Gäste die vereinbarte Anzahl übersteigt und keine weiteren Gästezimmer zur Verfügung stehen, kann der Eigentümer den zusätzlichen Gästen den Zutritt verweigern. Diese Verweigerung kann in keinem Fall als eine Änderung oder Annullierung des Vertrages seitens des Eigentümers verstanden werden.
Art 11 – Haustiere
Haustiere sind in den Zimmern, im Gebäude oder auf dem Gelände von Qui Vivra Verra nach Vereinbarung mit dem Eigentümer (vor dem Aufenthalt) erlaubt.
Nur im Luxuswohnwagen sind Haustiere NICHT erlaubt. Die Verweigerung von Haustieren durch den/die Eigentümer kann unter keinen Umständen als eine Änderung oder Annullierung des Vertrages seitens des Eigentümers verstanden werden. Der Vermieter geht davon aus, dass Sie Ihr Haustier gut kennen und daher normale Umgangsformen akzeptieren. Während Ihres Aufenthaltes kann der Vermieter Sie, wenn nötig gegenüber anderen Gästen/Haustierbesitzern, auffordern, Ihr Haustier an der Leine zu führen.
Artikel 12 – Rauchen
Das Rauchen ist auf der Terrasse und im Garten erlaubt. Nicht in den Zimmern und während der Mahlzeiten im Speisesaal. Für unsere Gäste haben wir eine überdachte Terrasse und eine Terrasse in der Nähe der Gite, so dass das Rauchen dort erlaubt ist.
Im Luxuswohnwagen ist das Rauchen nicht erlaubt. Der Eigentümer kann Sie auch bitten, im öffentlichen Teil des Hauses nicht zu rauchen, um die nicht rauchenden Gäste nicht zu belästigen. Dieser Aufforderung sollten Sie dann nachkommen.